Die Kosten
Grundsätzlich bezahlt die Krankenkasse das medizinisch Notwendige, wobei darauf geachtet wird, dass die Krankenkassenbeiträge sinnvoll angelegt werden. Gesetzlich ist nämlich festgelegt, dass Kieferorthopädie als Krankenkassenleistung nur erforderlich ist, wenn eine "erhebliche Beeinträchtigung der Kaufunktion" gegeben ist, und das trifft nur auf die wenigsten Patienten zu. Tatsächlich liegen bei ungefähr der Hälfte aller Kinder behandlungsbedürftige Zahnfehlstellungen vor.
Andererseits müssen die Kassen nach ihrem eigenen, teilweise widersprüchlichen Katalog von Indikationen behandeln lassen, so dass fast alle Zahnfehlstellungen, die problematisch werden können, tatsächlich als Kassenleistung behandelt werden. Allerdings reicht das Honorar nur für eine Behandlung mit herausnehmbaren Geräten. Das ist auch insofern fair, da das Problem fast immer damit behoben werden kann. Mit anderen Methoden (z.B. festsitzenden Apparaturen) kann man jedoch so viel mehr erreichen: erheblich besseres Ergebnis in einem Bruchteil der Zeit, schön aussehende Frontzähne, Spaß am Essen usw.
Wenn Sie etwas mehr wünschen als das, was die Krankenkasse anbietet, ist dies im Rahmen einer außervertraglichen Leistung möglich. Zum Beispiel können Sie eine festsitzende Apparatur wählen mit den Vorteilen einer schnellen Behandlung, einem besseren Ergebnis und mehr Bequemlichkeit für den Patienten. Mehrkosten: ca. 960 €, die in kleinen monatlichen Raten über die gesamte Behandllungsdauer gezahlt werden.


